Die Voraussetzungen des Buy America Acts Für US-Hochgeschwindigkeitszug-Projekte

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The German Practice Alert

January 2015

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Überblick und Bedeutung für deutsche Hersteller
Die United States Federal Railroad Administration („FRA“, nationale US-Eisenbahn-Behörde) investiert aktuell in neue Hochgeschwindigkeitszüge in den fünf am dichtesten besiedelten Regionen der Vereinigten Staaten. Diese Projekte beinhalten (1) die Strecke Seattle – Portland, (2) die Strecke San Francisco – Los Angeles, (3) die Strecke Charlotte – Raleigh – Washington D.C., (4) den Verkehrsknotenpunkt Mittlerer Westen und (5) den nordöstlichen Korridor. Darüber hinaus hat der Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Miami-Orlando „All Aboard Florida“ begonnen. Deutsche Unternehmen (neben vielen weiteren globalen Herstellern von Zügen) bewerben sich für diese hochgradig lukrativen Langzeitprojekte. Ein bekanntes deutsches Unternehmen beispielsweise wurde kürzlich als Zugproduzent für das „All Aboard Florida“-Projekt ausgewählt und nimmt derzeit an der Ausschreibung für den Hochgeschwindigkeitszug in Kalifornien teil.1 Unabhängig davon, wer für die diversen Projekte als Hauptproduzent auserkoren wird, gilt es als sicher, dass viele deutsche Unternehmen angesichts ihrer historischen Erfahrungen mit dem ICE-Schnellzug auf unterschiedliche Weise in mehrere wenn nicht sogar sämtliche Projekte eingebunden sein werden.

Möglichkeiten der Finanzierung
Im Wesentlichen bestehen drei Möglichkeiten der Finanzierung mit Bezug zum US-Verkehrsministerium (Department of Transportation): (1) Fördergelder, (2) staatliche Darlehen sowie (3) öffentliche Anleihen für private Zwecke, sog. private activity bonds (von der Steuer befreite Anleihen, die mit der Genehmigung des Verkehrsministeriums für institutionelle Anleger emittiert werden). Lediglich Fördergelder und Darlehen unterliegen den Erfordernissen des Buy America Acts, welche untenstehend dargestellt werden. Soweit im Fall der öffentlichen Anleihen für private Zwecke keine US-Steuergelder betroffen sind, ist der Buy America Act hierauf nicht anwendbar. Die oben angesprochenen fünf Projekte werden durch Fördergelder und/oder staatliche Anleihen finanziert, während das „All Aboard Florida“ Projekt möglicherweise ausschliesslich privat finanziert wird.

Die Voraussetzungen des Buy America Acts
Soweit ein Projekt von der FRA finanziert wird, findet der in 49 U.S.C. §24405(a) kodifizierte Buy America Act Anwendung. Diese Norm bestimmt, dass Stahl, Eisen und Industriegüter, die (unter anderem) bei den genannten Hochgeschwindigkeitszug-Projekten gebraucht werden, bei einer Finanzierung durch die FRA in den USA produziert werden müssen.2 Hervorzuheben ist, dass gemäss dem Buy America Act nicht erforderlich ist, dass ein U.S. Unternehmen der Hersteller sein muss. Entscheidend ist lediglich, dass die Produktion in den USA erfolgt, unbeachtlich des Domizils des Unternehmens. Das bedeutet allerdings auch, dass ein deutsches Unternehmen nicht schon dann die Voraussetzungen des Buy America Acts erfüllt, weil es lediglich ein U.S. Tochterunternehmen hat; der Produktionsablauf muss vielmehr im Einklang mit den Buy America Erfordernissen gestaltet werden.

Gegenwärtig werden die Buy America Act-Voraussetzungen durch Verordnungen der US-Transportbehörde (Federal Transport Authority), kodifiziert in 49 C.F.R. Part 661, umgesetzt.3

Damit Fahrzeuge (d.h. Züge und Waggons) als gefertigte Endprodukte als in den USA produziert gelten, müssen die folgenden beiden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Alle Fertigungsprozesse für das Endprodukt müssen in den USA erfolgen.
  2. Alle Komponenten des Endprodukts müssen einen US-amerikanischen Ursprung haben. Eine Komponente hat einen US-Ursprung, wenn sie in den USA hergestellt wurde, unabhängig vom Ursprung ihrer Subkomponenten.

Für ein deutsches Unternehmen, das beabsichtigt, bei einer Ausschreibung für Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten teilzunehmen, die dem Buy America Act unterliegt, stellen sich zwei zentrale Fragen:

  1. Was sind Komponenten/Subkomponenten?
    Die FRA hat ein Buy America-Arbeitsblatt (Formblatt CER 7.7) mit einer umfassenden Liste von Gegenständen entwickelt, welche sie als Komponenten von Zugfahrzeugen betrachtet. Bei der Strukturierung von Buy America-konformen Herstellungsabläufen sind Produzenten gut beraten, sich an dieser Liste zu orientieren, da die dort angegebenen Bestandteile zwingend in den USA produziert werden müssen. Gegenstände, die Teile dieser Komponenten darstellen, werden als Subkomponenten betrachtet und müssen keinen US-Ursprung aufweisen.
  2. Was ist ein Herstellungsprozess?
    Die FRA hat festgelegt, dass der auf das Endprodukt Fahrzeug anwendbare „Herstellungsprozess“ die Endmontage beinhalten muss, welche definiert wird als Schaffung des Endprodukts aus Einzelteilen zu diesem Zweck.Soweit es um Komponenten eines Fahrzeugs geht, gilt als maßgeblicher „Herstellungsprozess“ die „Herstellung.“ Herstellung bedeutet die Anwendung von Prozessen, um die Form oder Funktion von Subkomponenten eines Produkts in einer Weise zu verändern, die Wert schafft und die Materialien oder Elemente derart verändert, dass sie ein neues Endprodukt darstellen, das sich funktionell vom bloßen Zusammenfügen der Elemente oder Materialien unterscheidet. Kernbestandteil der Definition der „Herstellung“ ist die Transformation von Subkomponenten, um ein neues Produkt zu kreieren. Die Transformationsprozesse können beinhalten: Formen, Ausstoßen, Abtragen von Material, Schweißen, Löten, Ätzen, Plattieren, Materialdepositionen, Pressen, dauerhafte Klebeverbindungen, Kugelstrahlen, Bürsten, Schleifen, Läppen, Veredeln, Vakuumimprägnieren, sowie bei elektrischen und elektronischen penumatischen oder mechanischen Produkten das Sammeln, die gegenseitige Verbindung und das Testen von verschiedenen Elementen. Das bloße Zusammenfügen der Subkomponenten stellt keine wesentliche Transformation dar.

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Deutsche Hersteller werden zweifelsohne eine Rolle bei US-Schnellzug-Projekten spielen, entweder als Hersteller der Fahrzeuge oder ihrer Komponenten. Der Buy America Act statuiert bezogen auf den Ort des Herstellungsprozesses für Fahrzeuge sowie ihre Komponenten strenge Voraussetzungen. Um Verstöße gegen den Buy America Act und die damit verbundenen Konsequenzen (unter anderem Ausschluss von zukünftigen Projekten, Geldbußen und vertragliche Schadensersatzansprüche) zu vermeiden, sind eine sorgfältige Vorabanalyse der Buy America Act-Voraussetzungen und, sofern erforderlich, Anpassungen bei den Herstellungsprozessen und bei der Beschaffung von Teilen zu empfehlen.


1 Siehe http://www.eurailpress.de/news/wirtschaft-unternehmen/single-view/news/usa-siemens-liefert-fahrzeuge-fuer-personenverkehr.html.
2 Das Gesetz erlaubt Anträge auf Gewährung von Ausnahmen, jedoch sind die Voraussetzungen streng und in der Regel nicht anwendbar auf die Voraussetzungen des Buy America Acts für Hochgeschwindigkeitszug-Projekte.
3 Die FRA hat zwar bislang keine eigenen Verordnungen erlassen, hat aber geäussert, dass in der Zwischenzeit die genannten Verordnungen der US-Transportbehörde anwendbar sind.