Produkthaftungsrecht in den Vereinigten Staaten

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The German Practice Alert

June 2014

By: Phillip J. DuffyPeter FlägelJulia Hagenkötter (German Referendarin)

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Deutsche Firmen, die Produkte in die U.S.A. verkaufen, sollten Risiken im Bereich der Produkthaftung bedenken. Nach U.S.-amerikanischem Produkthaftungsrecht können Hersteller, Händler, Lieferanten und andere, die ihre Produkte der Öffentlichkeit zugänglich machen, in Anspruch genommen werden für Verletzungen, die durch ihre Produkte verursacht wurden. Falls ein Konsument, Benutzer oder Unbeteiligter durch ein Produkt verletzt wird, das fehlerhaft oder unverhältnismäßig gefährlich ist, kann der Hersteller oder jeder andere in der Verkaufskette für diese Verletzung in Haftung genommen werden. Produkthaftungsklagen von einzelnen Verbrauchern oder Gruppen von Verbrauchern können kostspielig und langwierig sein.

Haftungsgrundlagen

Der Konsument kann seine Klage stützen auf (i) Fahrlässigkeit, (ii) Nichteinhaltung einer Garantie, oder (iii) Gefährdungshaftung.

Fahrlässigkeit meint, dass der der Hersteller oder jemand anderes im Herstellungsprozess nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um eine sichere Konstruktion und Herstellung des Produkts zu gewährleisten. Was „gebotene Sorgfalt“ meint, hängt von der Art und dem Risiko des Schadens ab, der durch das Produkt entstehen kann. Je höher das Risiko von Körperschäden ist, desto strenger sind die Anforderungen während des Herstellungsprozesses. Der Konsument muss einen Sorgfaltspflichtverstoß des Herstellers sowie die Verursachung eines bestimmten Schadens beweisen.

Eine Garantie ist ein ausdrücklicher oder konkludenter Vertrag zwischen einem Hersteller oder Verkäufer und seinem Kunden in Bezug auf die Tauglichkeit des Produkts. Ausdrückliche Garantien können beispielsweise abgegeben werden durch die Aussage einer Verkaufsperson oder enthalten sein in Verkaufsprospekten oder Werbematerial. Wenn der Hersteller nicht die Versprechen oder Ansprüche betreffend die Qualität oder Art des Produkts erfüllt, verletzt er die Garantie. Eine konkludente Garantie existiert auch dann, wenn solche Aussagen nicht gemacht werden. Sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, garantiet der Verkäufer konkludent, dass ein Produkt marktgängig und geeignet ist für die dem Verkäufer bekannte, vom Käufer beabsichtigte Nutzungsart.

Im Rahmen einer Gefährdungshaftung haftet der Hersteller oder Verkäufer für sämtliche Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verusacht wurden, welches unverhältnismäßig gefährlich für den Nutzer, Konsumenten oder sein Eigentum ist. Anders als bei der Garantiehaftung kommt es nicht darauf an, ob eine Verbindung zwischen dem Nutzer oder Konsumenten und dem Hersteller besteht. Und anders als bei Klagen, die auf Fahrlässigkeit gestützt werden, ist es nicht notwendig zu beweisen, dass der Hersteller die gebotene Sorgfalt verletzt hat. Der Konsument muss lediglich beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war, dass der Fehler existierte, als der Beklagte das Produkt aus den Händen gegeben hat und dass der Fehler eine Verletzung beim Konsumenten hervorgerufen hat, wobei Letzterer zum vorhersehbaren Nutzerkreis gehören muss.

Fehlerarten

Es existieren verschiedene Fehlerarten:

    • Fabrikationsfehler: Der Konsument muss beweisen, dass ein Fabrikationsfehler existierte, sodass das Produkt nicht sicher für den beabsichtigten Gebrauch war.
    • Konstruktionsfehler: Ein Konstruktionsfehler bezieht sich auf eine ganze Gruppe von Produkten, die mangelhaft entworfen wurden und deshalb unverhältnismäßig gefährlich für den Konsumenten sind.
  • Fehlende Instruktions – und Warnhinweise: Oft trifft den Hersteller die Pflicht, den Konsumenten vor einer gefährlichen Nutzung zu warnen oder ihn zu unterrichten, wie er das Produkt richtig nutzt. Dies erfolgt oftmals mittels Etikettierungen oder Bedienungsanleitungen. Ferner trifft den Hersteller immer die Pflicht, den Konsumenten in Bezug auf Fehler zu warnen, die entdeckt werden, nachdem das Produkt in den Verkauf gegangen ist. Im U.S.-Recht gelten strengere Anforderungen an Warnpflichten als im deutschen Recht. Während deutsche Gerichte oftmals keine Warnungen verlangen, weil die dem Produkt inhärenten Gefahren als evident angesehen werden, nehmen die U.S.-Gerichte häufig eine verbraucherfreundlichere Haltung ein.

Verteidigungsmöglichkeiten

Um der Haftung zu entgehen, kann der Hersteller verschiedene Verteidungungsmittel geltend machen. Er kann beispielsweise argumentieren, dass der Konsument das Produkt verändert oder missbräuchlich genutzt hat oder sich bewusst selbst gefährdet hat. Andere typische Einwendungen sind etwa Mitverschulden oder fehlende Unmittelbarkeit der Schadensverursachung.

Schadensersatz

Während Haftungsgrundlagen und Fehlerarten in den U.S.A. und Deutschland sehr ähnlich sind, sehen wir in der Praxis im Bereich des Schadensersatzes die größten Unterschiede.

Konsumenten, die durch ein Produkt verletzt wurden, können Schadensersatz ähnlich wie in Deutschland verlangen. Sie können ebenfalls einen Ausgleich für materielle Schäden, einschließlich der Kosten der medizinischen Behandlung und Schäden am Eigentum, und für immaterielle Schäden, wie Schmerzen und Leid, erhalten. Allerdings sind die zugesprochenen Summen an Schadensersatz für immaterielle Schäden in der Regel deutlich höher als in Deutschland. Hinzu kommt, dass in den U.S.A. auch ein „Strafschadenersatz“ (punitive damages) zugesprochen werden kann. Das Institut des Strafschadenersatzes existiert in Deutschland nicht. Strafschadenersatz dient nicht dazu, erlittene Schäden beim Konsumenten auszugleichen, sondern hat den Zweck, den Schädiger zu bestrafen und ihn und andere von vergleichbarem Verhalten in der Zukunft abzuhalten. Deshalb ist ein arglistiges, böswilliges oder besonders rücksichtsloses Verhalten des Hestellers erforderlich. Ein Strafschadenersatz wird nicht in jedem Fall gewährt (tatsächlich wird er sogar sehr selten gewährt), aber wenn dies einmal der Fall ist, kann er sehr deutlich ausfallen.

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Produkthaftung ist grundsätzlich in den U.S.A. ein häufigerer Grund für Klagen als in Deutschland. Im Allgemeinen ist das U.S. Produkthaftungsrecht günstiger für den Konsumenten als das deutsche Recht, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung von ersatzfähigen Schäden. Anforderungen an Hersteller betreffend Produktwarnungen sind strenger als unter deutschem Recht. Das U.S.-amerikanische Produkthaftungsrecht wird auch als ein Instrument angesehen, das die Sicherheit der Produkte garantieren und den Konsumenten und alle anderen, die in vorhersehbarer Weise mit Produkten in Kontakt kommen, schützen soll.

Allerdings gibt es viele Möglichkeiten, um das Risiko einer Produkthaftungsklage zu minimieren. Der Hersteller sollte sorgfältig die Qualität seiner Produkte kontrollieren und alle Prozesse im Zuge von Herstellung, Vertrieb und Verkauf überwachen. Falls behördliche und industrielle Standards existieren, sollte der Hersteller diese kennen und befolgen. Schließlich sollte ein Hersteller Produkthaftungsversicherungen abschließen, entweder in den U.S.A. oder in Deutschland, die das gestiegene Haftungsrisiko abdecken.